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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Für alle Lieferungen gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin schriftlich bestätigt hat. Die Verkäuferin haftet nur für eigenes, grob fahrlässiges Verschulden und solches ihrer Erfüllungsgehilfen. Von der Verkäuferin genannte Eigenschaften der gelieferten Waren gelten nur als zugesichert, wenn sie diese schriftlich bestätigt hat. Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung Wandlung, Minderung oder Nachlieferung verlangen. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Transportführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer.

Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin beschränken sich in jedem Fall auf den doppelten Wert der Lieferungen, durch die der Käufer geschädigt ist. Kaufpreisforderungen werden mit Übergabe der Ware fällig. Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Laufzeit vereinbarter Zahlungsfristen beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware ab Lieferstelle, der gleichzeitig Rechnungsdatum ist. Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn die Verkäuferin auch bei Überweisung am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann.

Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein.

Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist die Verkäuferin ohne Nachfristsetzung berechtigt, von allen etwaigen bestehenden Verträgen, auch solchen, bei denen Zahlungsverzug des Käufers nicht vorliegt, zurückzutreten. Wobei es ihr vorbehalten bleibt, Schadenersatz vom Käufer zu verlangen. Die Verkäuferin kann auch sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende Zahlungsbedingungen oder -vereinbarungen verlangen. Eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Verkäuferin ist nur zulässig, wenn diese von ihr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.

Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin, auch aus etwaigen Wechseln, erfüllt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Verkäuferin zustehenden Saldoforderung. Bei einer Rücknahme der Vorbehaltsware gehen die Kosten zu Lasten des Käufer. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten, die ihm aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen sind, an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist auf Verlangen der Verkäuferin verpflichtet, ihr den Schuldner zu benennen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßmahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter
www.oehlheizung.info
www.energiespartipps-oel.de/waerme
www.energiespartipps-festbrennstoff.de.

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Stelle, von der aus die Lieferung erfolgt (Lieferstelle).

Für Kaufleute gelten ausschließlich die bereits zur Kenntnis gebrachten Allgemeinen Lieferbedingungen für Kaufleute.

Informationen gemäß §33 BDSG: Im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Abnehmern können personenbezogene Daten auch bei Konzerngesellschaften und ausliefernden Stellen gespeichert werden. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis nach §28 BDSG bzgl. Weiterleitung von Daten im Geschäftsverkehr.

Gilt für Heizöl, leicht:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Bei Heizöl ist der gesetzliche EBV-Beitrag enthalten.

Gilt für Schmierstoffe:
Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!